Hier erhalten Sie wertvolle Informationen über Energiegemeinschaften.
Anfragen und Unterstützung als Dienstleister:
Kreuzer Energy GmbH, DI Wolfgang Kreuzer, kw@kreuzerenergy.at, +43 6506219912.
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Nachhaltigkeitsberichte und Entwicklungen zu CO2-neutralen Unternehmen sind im Aufwind. Die Nachfrage von Kunden und Partnern erfordert bereits bei vielen Unternehmen die Erstellung von CO2-Bilanzen. Die Firmenphilosophie umfasst mittlerweile auch die Umwelt und die Auswirkungen des unternehmerischen Handelns.
Das GHG-Protocol bietet eine Grundlage für die CO2-Bilanzierung. Es unterscheidet zwischen direkten und indirekten Emissionen und bezieht auch vorgelagerte und nachgelagerte Prozesse mit ein. Dafür wird die Betrachtung in verschiedenen Sektoren angewendetet, Scope 1 bis 3.
Mit dem GHG-Protocol ergibt sich eine komplette Übersicht über die Emissionsbilanz von Unternehmen. Damit können Ziele und Maßnahmen gesetzt und der Weg zur CO2-Neutralität dokumentiert werden.
Für den verantwortungsvollen Umgang mit unserer Umwelt werden Unternehmen in die Pflicht genommen und von Kunden und Partnern als verantwortungsvolle Marktteilnehmer wahrgenommen.
GHG-Protocol und Nachhaltigkeitsberichte: DI Wolfgang Kreuzer, kw@kreuzerenergy.at, +43 650 6219912
Das EAG ist nun beschlossen. Zwei wesentliche Elemente sind Förderungen und die Bildung von Energiegemeinschaften.
Insgesamt bietet der gesetzlichen Rahmen nun die Möglichkeit, verschiedene Energiegemeinschaften zur eigenen Erzeugung von Energie, Nutzung und Verteilung zu gründen. Diese Möglichkeit ist eine wichtige Säule zur Energiewende.
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen sind Anlagen, die innerhalb meherer Nutzer gebildet werden aber das öffentliche Netz nicht berühren. Bürgerenergiegemeinschaften erzeugen und verteilen Strom unabhängig von lokalen und regionalen Netzen, Erneuerbare-Energiegemeinschaften sind im Lokal- und Regionalbereich in den untersten Netzebenen tätig. Derzeit fehlt noch die rechtliche Bestimmung der Netztarife, um die konkrete Wirtschaftlichkeitsanalyse zu erstellen.
Die Nachfrage ist groß, viele Projekte warten auf die Umsetzung.
Interessenten bietet Kreuzer Energy GmbH, DI Wolfgang Kreuzer, kw@kreuzerenergy.at, +43 650 6219912, Projektunterstützung, Planung, Beratung, Umsetzung und nach Gründung die Betreuung der Energiegemeinschaft.
Im vergangenen Jahr wurde viel über Forschung und Produktion diskutiert, woher Produkte stammen, wer sie liefert und wer sie bekommt. Medizin war allgegenwärtig, doch auch das Thema Energie lässt viele Fragen offen.
In Mitteleuropa, speziell auch in Österreich, wird ein Großteil der Energie importiert. Darüber hinaus besteht der größte Anteil dieser Energieträger aus fossilen Quellen. Der Wirtschaftsstandort muss damit klarkommen , dass wesentliche Geldflüsse ins Ausland gehen und über Jahre nicht am heimischen Markt verfügbar sind. Die Wettbewerbsfähigeit und die Zukuft vieler Branchen hängen von der Verfügbarkeit stabiler und langfristig günstig Energiesysteme ab.
Neben der Steigerung der Energieeffizienz und die Reduzierung der Energiemenge ist der Umstieg auf erneuerbare Energie das Gebot der Stunde. Langfristig sind Konzepte mit lokaler, regionaler Energiegewinnung, Umwandlung und Nutzung zu verfolgen.
Einige Lösungsansätze liegen fertig vor, die konsquente Umsetzung wird durch fehlendes Wissen und auch durch fehlenden Pioniergeist verhindert. Statt dessen werden vielfach Standardprojekte umgesetzt, die sich nicht oder lediglich um Nuancen von bereits abgehandelten Projekten unterscheiden. Damit werden Mittel verbraucht und fortschrittliche Umsetzungsprojekte ausgebremst.
Lokale und regionale Energiesysteme sind keine Utopien, Quartierlösungen und örtliche Energieversorung ist leistbar und möglich. Dies erfordert ein Abgehen von Standardlösungen. Das zukunftsfähige Energiesystem ist nicht das heutige Standardsystem, sondern das vorausschauend und in die Zukunft geplante.
Erstellung des technischen und organisatorischen Konzeptes einer Energiegemeinschaft
Ausschreibung der Anlagen, Finanzierungskonzepte
Organisation und laufende Administration der Energiegemeinschaft
Abrechnung, Eintritt und Austritt der Mitglieder
Kontakt: kw@kreuzerenergy.at oder +43 (0)650 6219912 DI Wolfgang Kreuzer
Hier der Link zur Regierungsvorlage Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket – EAG-Paket (733 d.B.)
Ausschnitte:
ELWOG
Das EAG ist nun fertig.
Hier der Link zur Pressemitteilung des Ministeriums: https://www.bmk.gv.at/service/presse/gewessler/20210311_eag.html
Zitate aus der Pressemitteilung:
Alle Menschen in Österreich können und sollen selbst aktiv werden: „Erneuerbare-Energiegemeinschaften“ ermöglichen es, lokal produzierte Erneuerbare Energie – zum Beispiel durch eine Photovoltaik-Anlage auf einem Dach in der Nachbarschaft – gemeinsam zu nutzen.
Die breiter gefassten „BürgerInnen-Energiegemeinschaften“ entstehen auf überregionaler Ebene, wenn sich mehrere Nutzerinnen und Nutzer zu einer virtuellen Gemeinschaft zusammenschließen. Eine Gruppe aus unterschiedlichsten Bundesländern kann in eine große neue Photovoltaik-Anlage investieren, die dort produzierte Energie gemeinsam nutzen und vom Verkauf überschüssiger Energie profitieren.
Darüber hinaus bringt das EAG viele weitere Vorteile für Kundinnen und Kunden. Sie haben erstmals das Recht auf einen Netzanschluss zur Produktion Erneuerbarer Energie. Jede und jeder Einzelne darf so viel Strom in das Netz einspeisen, wie sie oder er produziert. Eine öffentlich zugängliche Datenbank sorgt zudem für mehr Transparenz beim Bezug von Fernwärme. Mit einem Open-Data-Ladestellenverzeichnis legt das EAG nicht zuletzt die Grundlage für transparente Tarife beim Laden von E-Autos.
Als eines der ersten Länder weltweit bietet Österreich auch eine äußerst ambitionierte Förderung für grünen Wasserstoff. Insgesamt 500 Millionen Euro bis 2030 helfen der heimischen Industrie, wettbewerbsfähig zu bleiben und nicht nur Arbeitsplätze abzusichern, sondern neue zu schaffen. Gefördert werden Elektrolyseanlagen, die fossile Energieträger ersetzen können – beispielsweise in der chemischen Industrie oder bei der Stahlerzeugung.
Der Ministerialentwurf für das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz ist online verfügbar. Darin werden u. a. als ein Kernthema die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften definiert. Gleichzeitig werden wichtige Gesetze im Energiebereich abgeändert. Die Begutachtung endet mit 28.10.2020.
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften ermöglichen den Zusammnschluss von Bürgern, Gemeinden und KMU´s, um gemeinsam Energie bereitzustellen und zu verteilen. Lokale und regionale Energiegemeinschaften sind in einem örtloch begrenzten Bereich tätig und versorgen sich selbst mit günstiger erneuerbarer Energie.
Link zum Ministerialentwurf für das Erneuerbaren Ausbau-Gesetz
Bereits bisher sind Energiegemeinschaften für die eigene Stromerzeugung möglich. Mehrere Teilnehmer, Mieter oder Eigentümer, versorgen sich durch eine Photovoltaikanlage am eigenen Dach.
Der Vorteil: günstiger Strom ohne Netzgebühren.
Ab 2021 wird es neue Formen der Energiegemeinschaften geben, die über das eigene Gebäude hinausgehen. Die gesetzlichen Vorgaben sind derzeit in Ausarbeitung und der Gesetzesentwurf wird demnächst vorgelegt.
Hier der Link zur APA-Presseaussendung.
Link zum Bericht in der ZIB 1, ORF-tvthek.
Die Bereitstellung und Nutzung von Energie ist in einem erheblichen Maß von der räumlichen Dimension abhängig. Die Versorgung und Entsorgung von Gebieten mit Energie, Wasser, Abwasser uvm. schränkt die möglichen Freiheitsgrade ein.
Dicht gebaute Großstädte, kleine Städte und kleinräumige Stadtkerne, sowie Siedlungen und weit gestreute ländliche Gebiete erfordern unterschiedliche Konzepte.
In vielen Gemeinden werden Energieleitpläne und Nutzungspläne erstellt, aus denen Varianten für eine optimale Energiever- und Entsorung entstehen. Daraus werden Projekte abgeleitet für günstige und zukunftsfähige Systeme.
Kontakt für die Erstellung von Energieleitplänen und Energiekonzepten, Umsetzungen und Energiegemeinschaften: DI Wolfgang Kreuzer, +43 650 6219912