Für Dachsanierung und Fassadensanierung gibt es hervorragende Konzepte zur Integration von Solartechnik. Eingebunden in ausgeklügelte Energiekonzepte bringen sie günstigen unabhängigen Solarstrom. Beratung, Planung, Umsetzung und Betreibermodelle: Kreuzer Energy GmbH, +43 650 6219912
Gewerbliche Kälteanlagen, Eigenstrom und Elektromobilität
Die EU-F-Gaseverordnung hat zum Ziel, Kältemittel mit hohem Treibhauspotenzial zu verbieten. Die Auswirkungen sind bereits spürbar, die neuen Kälteanlagen werden mit alternativen Kältemitteln gebaut, bestehende Kältemittel mit hohem Treibhauspotenzial sind teurer geworden.
Für Betreiber von Kälteanlagen stellt sich die Frage, wie sich diese Verordnung konkret auf ihre Anlage auswirkt. Hier kann der Rechtstext nachgelesen werden: Fluorierte Treibhausgase Gesetz 2009 und die EU-Verordnung 517/2014. Im Wesentlichen sind die Auswirkungen die Vorschreibung von Intervallen für die Dichtheitsprüfung und Verbote des Inverkehrbringens (Anhang III) und der Verwendung (Artikel 13).
Als wichtigen nächsten Zeitpunkt für alle Anwendungen im gewerblichen Bereich, zu dem die Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung eingeschränkt werden, ist 2020.
Somit ist die Empfehlung an alle Betreiber von Kälteanlagen, sich bereits jetzt unbedingt Gedanken über die zukünftige Verwendung und Instandhaltung zu machen.
Viele Betreiber von Kälteanlagen hätten die Möglichkeit, Photovoltaikanlagen zu nutzen. Die Selbstkosten des PV-Stroms sind üblicherweise unter den Kosten des Netzbezugs, die Verwendung in Kälte- und Klimaanlagen ist hervorragend dazu geeignet, den Eigenverbrauch deutlich zu erhöhen. Vorteile sind die attraktiven Stromgestehungskosten und die Senkung der sommerlichen Leistungsspitze. Zusätzliche Abnehmer in den Betrieben verbessern die Situation.
Wenn zukünftig Ladestationen für Kunden und Lieferanten angeboten werden, erhöht das die Attraktivität des Standorts.
Für die Einbindung von Kälteanlagen, PV-Anlagen und Ladestationen gibt es hervorragende moderne Konzepte. Beratung, Planung und Umsetzung sowie Betreibermodelle: Kreuzer Energy GmbH, +43 650 6219912
Gemeinschaftliche Strom-Erzeugungsanlage
Durch die Änderung des österr. Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz ist es nun möglich, eine gemeinschaftliche Photovoltaik-Erzeugungsanlage zur privaten oder gewerblichen Nutzung zu errichten.
Wenn es in einem Objekt mehrere Mieter/Eigentümer gibt, ist eine gemeinschaftliche Stromerzeugungsanlage möglich. Das Ziel besteht in der Reduzierung der Stromkosten und der Erhöhung der Unabhängigkeit. Erste Anlagen sind bereits in Österreich entstanden.
Projektanfragen an: Email an DI Wolfgang Kreuzer
Infos zu Thema: Text zur Änderung
Strom erzeugen, Photovoltaik, Speicher für produzierende Betriebe
Die Verstromung der Betriebswelt schreitet rasant voran. Nach der Optimierung der Energienutzung und Bezug kann der nächste Schritt erfolgen: die Erzeugung und eigene Nutzung von Strom.
- Erhöhung der Energieeffizienz
- Nutzung des Stroms im Betrieb und privat
- Einsatz von E-Mobilität im Betrieb
- Ladesäulen für Betriebs-KfZ und Kunden
- Verteilung von Strom bei gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen
Wenn Sie daran interessiert sind, schreiben Sie eine Email oder rufen Sie an. Ziel ist eine Plattform mit Interessierten an die Lösung heranzuführen, offene Frage zu klären und die Umsetzung voranzutreiben:
Kreuzer Energy GmbH: Email an DI Wolfgang Kreuzer
oder Tel. +43 650 6219912
E-Tankstellen in Ihrer Nähe, hier ein Link: Stromtankstellen Österreich
Bildnachweis: istockphoto, Stock-Datei-ID: 639901026
Lebensmittelhandel: Optimierung der Kältetechnik
Hier eine kurze Zusammenfassung einer Studie zum Thema: Energie im Einzelhandel
Interessenten für günstige Investitionsgüter, effiziente Energie und Erfüllung von Rechtspflichten: Lebensmittelproduzenten und -händler
Kreuzer Energy plant, für die Themen
Investitionsgüter, Energie, Rechtspflichten
eine Gruppe von Interessenten zu betreuen, bei der die Mitglieder folgende Themen abwickeln:
- Einkauf günstiger Investitionsgüter
- Energieeffiziente Anlagen
- Begleitung der Überprüfung nach §82b der Gewerbeordnung
- Erfüllung von Rechtspflichten aus der österr. GewO
Unverbindliche Interessensbekundung: DI Wolfgang Kreuzer
Umsetzung:
- Organisation und Kommunikation: Kreuzer Energy GmbH
- Informationen von Kreuzer Energy GmbH und externen Fachpartnern
- Dauer: ca. 1-2 Jahre Betreuung, danach Umsetzungsphase individuell
- Organisation von Schulungen und Informationsaustausch durch Webinare (Internetpräsentationen)
- Festlegen von Erfolgsmerkmalen bei Investitionsgütern und Aufbau eines Rabattsystems bei Gemeinschaftseinkauf
- Erfolgsfaktoren und Merkmale energieeffizienter Anlagen und Energieerzeugung (Heizung, Kühlung, Lüftung, Klima, …)
- Begleitung bei der Durchfühung einer §82b-Prüfung
- Begleitung bei der Zusammenstellung der jährlichen Rechtspflichten
- Aufbau eines Registers zum Kontinuitätsmanagement
- Aufbau eines Datenablagesystems
Die Teilnehmer werden durch den Prozess geleitet.
Am Ende der Betreuungs- und individuellen Umsetzungsphase steht eine Auflistung von Merkmalen effizienter Investitionsgüter zur Verfügung und durch Gemeinschaftseinkauf können Rabatte erzielt werden.
Energieanlagen werden effizient betrieben, die Energieerzeugung wurde optimiert und Eigenstromerzeugung geprüft.
Eine §82b Prüfung wurde durchgeführt und eine Liste der jährlich durchzuführenden Rechtspflichten wurde erstellt.
Digitale Ablagesysteme werden organisiert und betreut.
Der Informationsaustausch ist über Internet geplant. Präsenzveranstaltungen nur nach Bedarf.
Eingeladen sind dazu österreichische Lebensmittelproduzenten und Lebensmittelhändler: Fleischer, Bäcker, Händler, Käsereien, usw.
Voraussetzung:
Internetzugang, Headset – Kopfhörer – Mikrofon
Wenn Sie grundsätzliches Interesse an diesem Angebot haben, senden Sie bitte eine Email mit Ihren Kontaktdaten an DI Wolfgang Kreuzer . Diese Interessensbekundung verpflichtet nicht zur Teilnahme und ist kostenlos. Eine Mindestteilnehmeranzahl ist erforderlich. Durchführung und Teilnahmebedingungen können erst nach Anmeldung einer Mindestteilnehmeranzahl und Projektbeitritt der Fachpartner festgelegt werden.
Gemeinschaftliche Photovoltaik-Erzeugungsanlagen für mehrere Nutzer: Geschäftsgebäude z. B. Lebensmittel, Metzger, usw. oder Wohnhäuser
Durch die Änderung des österr. Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz ist es nun möglich, eine gemeinschaftliche Photovoltaik-Erzeugungsanlage zur privaten oder gewerblichen Nutzung zu errichten.
Dadurch können Eigentümer/Mieter selbst Strom produzieren und dies als Vorteil zugleich nutzen. Das Gesetz schreibt einige Voraussetzungen dafür vor. Unter anderem muss die Verrechnung der bezogenen Energie und Aufteilung in Eigenstrom und Netzstrom festgelegt werden.
Speziell Betriebe in Gebäuden mit mehreren Eigentümern und mit einem entsprechenden Grundlast-Stromanteil eignen sich hervorragend für diese Art der Energieerzeugung. Dazu zählen Betriebe die Kälteanlagen verwenden, wie Bäcker, Metzger, Lebensmittelproduzenten und -Händler.
Neben dem ersten Schritt, der Optimierung des innerbetrieblichen Energieverbrauchs, kann anschließend die optimal passende Photovoltaikanlage geplant und umgesetzt werden.
Um eine erste Prüfung zur Eignung und Organisation zu erhalten, rufen Sie mich an: DI Wolfgang Kreuzer, +43 650 6219912