Gewerbliche Kälteanlagen, Eigenstrom und Elektromobilität

Die EU-F-Gaseverordnung hat zum Ziel, Kältemittel mit hohem Treibhauspotenzial zu verbieten. Die Auswirkungen sind bereits spürbar, die neuen Kälteanlagen werden mit alternativen Kältemitteln gebaut, bestehende Kältemittel mit hohem Treibhauspotenzial sind teurer geworden.

Für Betreiber von Kälteanlagen stellt sich die Frage, wie sich diese Verordnung konkret auf ihre Anlage auswirkt. Hier kann der Rechtstext nachgelesen werden: Fluorierte Treibhausgase Gesetz 2009 und die EU-Verordnung 517/2014. Im Wesentlichen sind die Auswirkungen die Vorschreibung von Intervallen für die Dichtheitsprüfung und Verbote des Inverkehrbringens (Anhang III) und der Verwendung (Artikel 13).

Als wichtigen nächsten Zeitpunkt für alle Anwendungen im gewerblichen Bereich, zu dem die Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung eingeschränkt werden, ist 2020.

Somit ist die Empfehlung an alle Betreiber von Kälteanlagen, sich bereits jetzt unbedingt Gedanken über die zukünftige Verwendung und Instandhaltung zu machen.

Viele Betreiber von Kälteanlagen hätten die Möglichkeit, Photovoltaikanlagen zu nutzen. Die Selbstkosten des PV-Stroms sind üblicherweise unter den Kosten des Netzbezugs, die Verwendung in Kälte- und Klimaanlagen ist hervorragend dazu geeignet, den Eigenverbrauch deutlich zu erhöhen. Vorteile sind die attraktiven Stromgestehungskosten und die Senkung der sommerlichen Leistungsspitze. Zusätzliche Abnehmer in den Betrieben verbessern die Situation.

Wenn zukünftig Ladestationen für Kunden und Lieferanten angeboten werden, erhöht das die Attraktivität des Standorts.

Für die Einbindung von Kälteanlagen, PV-Anlagen und Ladestationen gibt es hervorragende moderne Konzepte. Beratung, Planung und Umsetzung sowie Betreibermodelle: Kreuzer Energy GmbH, +43 650 6219912

Auswirkung der gesetzlichen Regelungen bei Kälteanlagen

Die Klima- und Sicherheitsbestrebungen haben zu vielen Regelungen geführt, die sich erheblich auf den Betreiber von Kälteanlagen auswirken. Das betrifft die Aufstellung und Überprüfung von Anlagen, Instandhaltung und die die Bereithaltung von Unterlagen für gewerberechtliche Zwecke.

Ein ganz wesentlicher Eingriff ist die EU-F-Gase Verordnung, durch die es zur Begrenzung von umweltschädlichen Kältemitteln, und das sind viele der derzeit verwendeten, kommt. Diese Auswirkungen betreffen beinahe jeden Nutzer von Kälteanlagen. Sie sind bereits zu spüren, in der Reduzierung von verfügbaren Kältemitteln und damit in der Erhöhung der Preise. Eine weitere Auswirkung ist, dass das Inverkehrbringen von umweltschädlichen Kältemitteln zu bestimmten Zeitpunkten verboten ist, ebenso die Verwendung in bestehenden Anlagen.

Daraus resultieren für die Betreiber eine Reihe von Fragen. Für all jene Betriebe, die ab nun eine Neuanschaffung überlegen, ist es besonders wichtig, sich darüber Gedanken zu machen. Die nächsten Verbotstermine für das Inverkehrbringen und die Beschränkung der Verwendung stehen vor der Tür.

Jene Betriebe, die nun in einen Betriebs-Planungsprozess eintreten, trifft es noch deutlicher. Mit der entsprechenden Vorlaufzeit treten die nächsten Regelungen möglicherweise genau zur Inbetriebnahme in Kraft.

Die Kältebranche steht wieder vor großen Herausforderungen, um die Regelungen umzusetzen.

Ich empfehle einen folgenden Ansatz:

  • Energienutzung checken
  • Zukünftigen Kältebedarf planen
  • Energiebedarf soweit als möglich optimieren
  • Verbesserungsmöglichkeiten nutzen
  • Neue Anlagen vorausschauend planen
  • Förderungsmöglichkeiten ausnutzen
  • Energiepreise verhandeln
  • Strom selbst erzeugen und nutzen

Für dieses Vorgehen biete ich langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet. Hier können Sie für eine erste Kontaktaufnahme eine Email senden:

DI Wolfgang Kreuzer oder anrufen unter +43 650 6219912

Kühlmöbel im Einzelhandel

Durch die aktuelle Rechtslage werden umweltschädliche Kältemittel sukzessive reduziert. Dies führt bei bestimmten Kältemitteln bereits zu höheren Kosten und mittelfristig zu einem Austausch der bestehenden Kältemittel.

Der energetische Einfluss wird in diesen Arikeln beschrieben:

Einzelhandel lässt hunderte Millionen in Kühlmöbeln liegen

Energieoptimierung im Handel

 

Kontakt und Consulting zu Energieeffizienz:

+43 (0)650 62 199 12 DI Wolfgang Kreuzer

LOG-Buch für die Betreiber von Kälteanlagen

Für Betreiber von Kälteanlagen gibt es ein große Anzahl von Regelungen, die einzuhalten sind. Eine, welche den Ausstieg aus klimaschädlichen Kältemitteln dokumentiert, ist die Führung eines Log-Buches, welche Veränderungen der Kältemittelmenge dokumentiert und aufzubewahren ist.

Gemäß der

VERORDNUNG (EU) Nr. 517/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

sind Aufzeichnungen bei Kälteanlagen zu führen, die Betreiber von Einrichtungen, für die eine Dichtheitskontrolle vorgeschrieben ist, dazu verpflichtet. Parallel dazu sind auch jene Unternehmen, welche diese Arbeiten durchführen, zur Aufzeichnung der Daten verpflichtet.

Art und Umfang der Aufzeichnungspflicht, sowie die Aufbewahrungsfrist ist in der F-Gase-Verordnung dargestellt. Darstellung der Verpflichtung unter Artikel 6.

Unterstützung bei der Einreichung von Anlagen, Betriebsanlagengenehmigung, §82b, usw.

DI Wolfgang Kreuzer: 0650/6219912

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Artikel 6, Abs. 2

a) Die in Absatz 1 genannten Betreiber bewahren die in Absatz 1 genannten Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre lang auf.
b) Unternehmen, die die in Absatz 1 Buchstabe e genannten Tätigkeiten für die Betreiber ausführen, bewahren Kopien der in Absatz 1 genannten Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre lang auf.