Für Dachsanierung und Fassadensanierung gibt es hervorragende Konzepte zur Integration von Solartechnik. Eingebunden in ausgeklügelte Energiekonzepte bringen sie günstigen unabhängigen Solarstrom. Beratung, Planung, Umsetzung und Betreibermodelle: Kreuzer Energy GmbH, +43 650 6219912
Gewerbliche Kälteanlagen, Eigenstrom und Elektromobilität
Die EU-F-Gaseverordnung hat zum Ziel, Kältemittel mit hohem Treibhauspotenzial zu verbieten. Die Auswirkungen sind bereits spürbar, die neuen Kälteanlagen werden mit alternativen Kältemitteln gebaut, bestehende Kältemittel mit hohem Treibhauspotenzial sind teurer geworden.
Für Betreiber von Kälteanlagen stellt sich die Frage, wie sich diese Verordnung konkret auf ihre Anlage auswirkt. Hier kann der Rechtstext nachgelesen werden: Fluorierte Treibhausgase Gesetz 2009 und die EU-Verordnung 517/2014. Im Wesentlichen sind die Auswirkungen die Vorschreibung von Intervallen für die Dichtheitsprüfung und Verbote des Inverkehrbringens (Anhang III) und der Verwendung (Artikel 13).
Als wichtigen nächsten Zeitpunkt für alle Anwendungen im gewerblichen Bereich, zu dem die Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung eingeschränkt werden, ist 2020.
Somit ist die Empfehlung an alle Betreiber von Kälteanlagen, sich bereits jetzt unbedingt Gedanken über die zukünftige Verwendung und Instandhaltung zu machen.
Viele Betreiber von Kälteanlagen hätten die Möglichkeit, Photovoltaikanlagen zu nutzen. Die Selbstkosten des PV-Stroms sind üblicherweise unter den Kosten des Netzbezugs, die Verwendung in Kälte- und Klimaanlagen ist hervorragend dazu geeignet, den Eigenverbrauch deutlich zu erhöhen. Vorteile sind die attraktiven Stromgestehungskosten und die Senkung der sommerlichen Leistungsspitze. Zusätzliche Abnehmer in den Betrieben verbessern die Situation.
Wenn zukünftig Ladestationen für Kunden und Lieferanten angeboten werden, erhöht das die Attraktivität des Standorts.
Für die Einbindung von Kälteanlagen, PV-Anlagen und Ladestationen gibt es hervorragende moderne Konzepte. Beratung, Planung und Umsetzung sowie Betreibermodelle: Kreuzer Energy GmbH, +43 650 6219912
Gemeinschaftliche Strom-Erzeugungsanlage
Durch die Änderung des österr. Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz ist es nun möglich, eine gemeinschaftliche Photovoltaik-Erzeugungsanlage zur privaten oder gewerblichen Nutzung zu errichten.
Wenn es in einem Objekt mehrere Mieter/Eigentümer gibt, ist eine gemeinschaftliche Stromerzeugungsanlage möglich. Das Ziel besteht in der Reduzierung der Stromkosten und der Erhöhung der Unabhängigkeit. Erste Anlagen sind bereits in Österreich entstanden.
Projektanfragen an: Email an DI Wolfgang Kreuzer
Infos zu Thema: Text zur Änderung
Für produzierende Betriebe im Lebensmittelbereich …
Für Fleischer, Bäcker, Marmeladeproduzenten, Molkereien, Käsereien, Tiefkühlkosthersteller, Obst- und Gemüseproduzenten, Convenience, Händler, ….
Sie suchen Unterstützung in den Bereichen:
- Einkauf günstiger Investitionsgüter
- Energieeffiziente Anlagen
- Überprüfung nach §82b der Gewerbeordnung
- Erfüllung von Rechtspflichten aus der österr. Gewerbeordnung
… dann setzen sie sich unverbindlich in Verbindung:
Kreuzer Energy GmbH: Email an DI Wolfgang Kreuzer
oder Tel. +43 650 6219912
Ziel ist ein Netzwerk zur effizienten Erledigung von Aufgaben, die nicht zu den Kernaufgaben Ihres Betriebes gehören.
Laufende längerfristige Unterstützung, Informationsaustausch
Hilfe zur Selbsthilfe
Interessenten für günstige Investitionsgüter, effiziente Energie und Erfüllung von Rechtspflichten: Lebensmittelproduzenten und -händler
Kreuzer Energy plant, für die Themen
Investitionsgüter, Energie, Rechtspflichten
eine Gruppe von Interessenten zu betreuen, bei der die Mitglieder folgende Themen abwickeln:
- Einkauf günstiger Investitionsgüter
- Energieeffiziente Anlagen
- Begleitung der Überprüfung nach §82b der Gewerbeordnung
- Erfüllung von Rechtspflichten aus der österr. GewO
Unverbindliche Interessensbekundung: DI Wolfgang Kreuzer
Umsetzung:
- Organisation und Kommunikation: Kreuzer Energy GmbH
- Informationen von Kreuzer Energy GmbH und externen Fachpartnern
- Dauer: ca. 1-2 Jahre Betreuung, danach Umsetzungsphase individuell
- Organisation von Schulungen und Informationsaustausch durch Webinare (Internetpräsentationen)
- Festlegen von Erfolgsmerkmalen bei Investitionsgütern und Aufbau eines Rabattsystems bei Gemeinschaftseinkauf
- Erfolgsfaktoren und Merkmale energieeffizienter Anlagen und Energieerzeugung (Heizung, Kühlung, Lüftung, Klima, …)
- Begleitung bei der Durchfühung einer §82b-Prüfung
- Begleitung bei der Zusammenstellung der jährlichen Rechtspflichten
- Aufbau eines Registers zum Kontinuitätsmanagement
- Aufbau eines Datenablagesystems
Die Teilnehmer werden durch den Prozess geleitet.
Am Ende der Betreuungs- und individuellen Umsetzungsphase steht eine Auflistung von Merkmalen effizienter Investitionsgüter zur Verfügung und durch Gemeinschaftseinkauf können Rabatte erzielt werden.
Energieanlagen werden effizient betrieben, die Energieerzeugung wurde optimiert und Eigenstromerzeugung geprüft.
Eine §82b Prüfung wurde durchgeführt und eine Liste der jährlich durchzuführenden Rechtspflichten wurde erstellt.
Digitale Ablagesysteme werden organisiert und betreut.
Der Informationsaustausch ist über Internet geplant. Präsenzveranstaltungen nur nach Bedarf.
Eingeladen sind dazu österreichische Lebensmittelproduzenten und Lebensmittelhändler: Fleischer, Bäcker, Händler, Käsereien, usw.
Voraussetzung:
Internetzugang, Headset – Kopfhörer – Mikrofon
Wenn Sie grundsätzliches Interesse an diesem Angebot haben, senden Sie bitte eine Email mit Ihren Kontaktdaten an DI Wolfgang Kreuzer . Diese Interessensbekundung verpflichtet nicht zur Teilnahme und ist kostenlos. Eine Mindestteilnehmeranzahl ist erforderlich. Durchführung und Teilnahmebedingungen können erst nach Anmeldung einer Mindestteilnehmeranzahl und Projektbeitritt der Fachpartner festgelegt werden.
Energiekennzahlen Fleischer
Energiekennzahlen sind wichtige Informationen, um den eigenen Betrieb energetisch einzuschätzen. Die Besonderheiten des eigenen Betriebes müssen dabei allerdings beachtet werden.
Es gibt mehrere Studien mit Vergleichszahlen. Eine davon können Sie unter diesem Link abrufen: Der effiziente Fleischer
Für genauere Untersuchungen, Verbesserungsvorschläge, Energieprojekte, gewerberechtliche Einreichungen, Änderungsgenehmigungen, §82b, rufen Sie DI Wolfgang Kreuzer, +43 650 6219912
Interessenten, die an einem Netzwerk zur Beschaffung von Investitionsgütern, zum Umgang mit Rechtspflichten im Bereich des Gewerberechts interessiert sind, melden Sie sich bitte unverbindlich an: Email an DI Wolfgang Kreuzer
E-Ladesäulen für Ihr Geschäft: Elektromobilität für Gewerbebetriebe
Die Infrastruktur mit Elektro-Ladesäulen verbessert sich zunehmend. Neben den öffentlichen Anbietern wie Stadtwerken, kommen nun immer öfter private Unternehmen mit ausgewiesenen Parkplätzen zur öffentlich oder privaten Ladung von E-Fahrzeugen dazu.
Die Installation einer Ladesäule ist einfach umzusetzen, entscheidende Kriterien sind der Parkplatz, die Stromanbindung und die Leistung. Für die Abrechnung der Energie gibt es einige Anbieter, so dass ein Geschäftsinhaber, der eine Ladesäule installiert, damit keinen zusätzlichen Aufwand hat. Als Goodie kann er die verbrauchte (überschaubare) Energie seinen Kunden aber auch gratis zur Verfügung stellen und damit am Standort an Attraktivität gewinnen.
Eine Ladesäule könnte aber auch von Kunden mit einem Gutscheinsystem finanziert werden. Mit einer einmaligen Investition können Kunden über mehrere Jahre einen jährlich Gutschein beziehen, der zum Einkauf über den investierten Betrag zuzüglich einer Verzinsung berechtigt. Handelsbetriebe, Metzgereien, Bäcker, Hotels, Restaurants, …
Für Anfragen zur Organisation und Umsetzung rufen Sie bitte an: DI Wolfgang Kreuzer, +43 650 6219912
Auswirkung der EU F-Gase-Verordnung auf den Endnutzer in gewerblichen Anwendungen (Fleischer, Bäcker, Lebensmittelproduzenten, Lebensmittelhändler, …)
Das Ziel der EU F-Gase-Verordnung 514/2014 besteht darin, die Verwendung von Kältemitteln mit einem hohen Treibhauspotenzial einzuschränken und/oder zu verbieten. Die Auswirkungen sind bereits zu spüren. Mittelfristig wird es zur Verknappung und Verteuerung von Kältemitteln mit hohem Treibhauspotenzial kommen. Es werden bereits deutliche Preiserhöhungen festgestellt, zum Beispiel beim Kältemittel R404A, die den Endnutzer treffen. In einigen Jahren ist ein Verwendungsverbot solcher Kältemittel in bestimmten Anlagen verordnet.
Branchen müssen sich auf diesen Umstand vorbereiten. Dazu zählen zum Beispiel Fleischer, Bäcker, Lebensmittelproduzenten, Lebensmittelhändler, die Kältemittel mit hohem Treibhauspotenzial einsetzen. Da eine Verwendungsbeschränkung ab 2020 für bestimmte Anlagen vor der Tür steht, ist der Zeitraum dafür klein.
Ich empfehle daher, die Szenarien durchzugehen. Für fachliche Unterstützung rufen Sie mich einfach an oder senden eine Email: DI Wolfgang Kreuzer, +43 6506219912.
Ansätze in der EU-VO:
Bestehende Anlagen: Um Emissionen zu begrenzen werden Dichtheitsprüfungen in Anhängigkeit des Kältemittels und der Füllmenge vorgeschrieben. Langfristig treten Verwendungsbeschränkungen bestimmter Kältemittel in Kraft.
Neue Anlagen: Es werden ab festgelegten Zeitpunkten nur noch Kältemittel mit niedrigem Treibhauspotenzial zugelassen.
Wiederverwertung: Kältemittel aus stillgelegten oder umgebauten Anlagen werden wieder verwendet.