Es kommt immer wieder vor, dass sich Unternehmen melden, die das Energieaudit nach dem Energieeffizienzgesetz zum gesetzlichen Stichtag verpasst haben. Eventuell wurden dabei schon Strafen ausgesprochen.
Informieren Sie sich bei den Behörden und der Monitoringstelle.
Wie Sie einzustufen sind, wenn Sie innerhalb des Zeitraumes von 2015 bis 2020 die Schwellenwerte über- oder unterschreiten, erfragen Sie bei der Monitoringstelle. Die Schwellenwerte finden Sie auf der Webseite der Monitoringstelle unter Rubrik Unternehmen.
Den Gesetzestext finden Sie auf dem Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts (RIS) oder suchen im Browser nach Energieeffizienzgesetz und verwenden den Link mit RIS…
Wenn Sie wissen möchten, welche Inhalte ein Energieaudit hat, lesen Sie im Gesetzestext den Anhang III.
Wenn Sie Fragen zum Thema selbst nicht abklären können oder ein Energieaudit durchführen lassen möchten, rufen Sie mich an, weitere Info´s sind auch auf www.kreuzerenergy.at zu finden.