Durch die Änderung des österr. Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz ist es nun möglich, eine gemeinschaftliche Photovoltaik-Erzeugungsanlage zur privaten oder gewerblichen Nutzung zu errichten.
Wenn es in einem Objekt mehrere Mieter/Eigentümer gibt, ist eine gemeinschaftliche Stromerzeugungsanlage möglich. Das Ziel besteht in der Reduzierung der Stromkosten und der Erhöhung der Unabhängigkeit. Erste Anlagen sind bereits in Österreich entstanden.
Projektanfragen an: Email an DI Wolfgang Kreuzer
Infos zu Thema: Text zur Änderung