Die EU-F-Gaseverordnung hat zum Ziel, Kältemittel mit hohem Treibhauspotenzial zu verbieten. Die Auswirkungen sind bereits spürbar, die neuen Kälteanlagen werden mit alternativen Kältemitteln gebaut, bestehende Kältemittel mit hohem Treibhauspotenzial sind teurer geworden.
Für Betreiber von Kälteanlagen stellt sich die Frage, wie sich diese Verordnung konkret auf ihre Anlage auswirkt. Hier kann der Rechtstext nachgelesen werden: Fluorierte Treibhausgase Gesetz 2009 und die EU-Verordnung 517/2014. Im Wesentlichen sind die Auswirkungen die Vorschreibung von Intervallen für die Dichtheitsprüfung und Verbote des Inverkehrbringens (Anhang III) und der Verwendung (Artikel 13).
Als wichtigen nächsten Zeitpunkt für alle Anwendungen im gewerblichen Bereich, zu dem die Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung eingeschränkt werden, ist 2020.
Somit ist die Empfehlung an alle Betreiber von Kälteanlagen, sich bereits jetzt unbedingt Gedanken über die zukünftige Verwendung und Instandhaltung zu machen.
Viele Betreiber von Kälteanlagen hätten die Möglichkeit, Photovoltaikanlagen zu nutzen. Die Selbstkosten des PV-Stroms sind üblicherweise unter den Kosten des Netzbezugs, die Verwendung in Kälte- und Klimaanlagen ist hervorragend dazu geeignet, den Eigenverbrauch deutlich zu erhöhen. Vorteile sind die attraktiven Stromgestehungskosten und die Senkung der sommerlichen Leistungsspitze. Zusätzliche Abnehmer in den Betrieben verbessern die Situation.
Wenn zukünftig Ladestationen für Kunden und Lieferanten angeboten werden, erhöht das die Attraktivität des Standorts.
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