Im Juni 2017 wurden Neuerungen zur Gewerbeordnung kundgemacht. In einigen Bereichen kam es dabei zu Erleichterungen.
Bereich Betriebsanlagen:
Es gibt nun Erleichterungen im Anlagenrecht bei Änderungen, die im § 81 dargestellt sind: emissionsneutrale Änderungen, temporäre Änderungen und Maschinentausch. Weiters gibt es Vereinfachungen für die Beistellung von Antragsunterlagen und eine Stärkung beim vereinfachten Genehmigungsverfahren.
Unterstützung bei der Einreichung von Anlagen, Betriebsanlagengenehmigung, §82b, usw.
DI Wolfgang Kreuzer: 0650/6219912