Viele Unternehmer klagen wegen eines überbordenden Aufwands zur Erfüllung der Rechtspflichten. Die Erfüllung dieser Prüfpflichten, zum Beispiel regelmäßige Prüfung der Elektroanlage oder die §82b-Prüfung nach der Gewerbeordnung, sind gesetzlich verankert. Der Standpunkt, diese Auflagen zu ignorieren, beinhaltet ein großes Risiko. Einerseits ist kein rechtskonformer Betrieb gegeben, andererseits sind diese Obliegenheitspflichten auch die Voraussetzung für Versicherungen, die Haftung für Schäden zu übernehmen. Zur Unterstützung dafür wird ein neues Angebot für Betriebssicherheit und Energieeffizienz in KMU präsentiert, Infos bei DI Wolfgang Kreuzer, 06506219912.