Im Geltungsbereich der Feuerungsanlagenverordnung Österreich sind im Abschnitt 3, § 12 zulässige Brennstoffe für Ölfeuerungen angeführt. In §29 sind Übergangsbestimmungen festgelegt. Als Frist für die Umstellung gilt spätestens der 1. Jänner 2018.
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Bei der Umstellung von Heizöl leicht auf Heizöl extraleicht muss die gesamte technische Anlage auf deren Eignung hin überprüft werden. Eine perfekte Gelegenheit, die gesamte Anlage auf Effizienz und Alternativen zu prüfen.