Bereits bisher sind Energiegemeinschaften für die eigene Stromerzeugung möglich. Mehrere Teilnehmer, Mieter oder Eigentümer, versorgen sich durch eine Photovoltaikanlage am eigenen Dach.
Der Vorteil: günstiger Strom ohne Netzgebühren.
Ab 2021 wird es neue Formen der Energiegemeinschaften geben, die über das eigene Gebäude hinausgehen. Die gesetzlichen Vorgaben sind derzeit in Ausarbeitung und der Gesetzesentwurf wird demnächst vorgelegt.
Die Bereitstellung und Nutzung von Energie ist in einem erheblichen Maß von der räumlichen Dimension abhängig. Die Versorgung und Entsorgung von Gebieten mit Energie, Wasser, Abwasser uvm. schränkt die möglichen Freiheitsgrade ein.
Dicht gebaute Großstädte, kleine Städte und kleinräumige Stadtkerne, sowie Siedlungen und weit gestreute ländliche Gebiete erfordern unterschiedliche Konzepte.
In vielen Gemeinden werden Energieleitpläne und Nutzungspläne erstellt, aus denen Varianten für eine optimale Energiever- und Entsorung entstehen. Daraus werden Projekte abgeleitet für günstige und zukunftsfähige Systeme.
Kontakt für die Erstellung von Energieleitplänen und Energiekonzepten, Umsetzungen und Energiegemeinschaften: DI Wolfgang Kreuzer, +43 650 6219912
Kreuzer Energy und Partnerfirmen suchen geeignete Flächen für die Errichtung und den Betrieb von Solaranlagen zur Miete oder Beteiligung an günstigem Ökostrom. Merkmale:
Auf oder an Gebäuden, Dach, Fassade
Neubau oder bevorstehende Sanierung
Freiflächen ab 3000 m²
Deponieflächen, Betriebsflächen
Betriebsgebäude, Hallen
Landwirtschaftliche Gebäude
landwirtschaftlich ungenutzte und untergeordnete Flächen
Zeithorizont 20 Jahre
Bei Interesse und für weitere Informationen zu Anlagen, Vergütung und Verwendung: DI Wolfgang Kreuzer, +43 (0) 6506219912, kw@kreuzerenergy.at