Moderne Energiekonzepte für Gewerbebetriebe

Neubau und Sanierung fordern von vielen Gewerbetreibenden enormen Einsatz und Umsicht. Moderne Energie-Technologien sind am Markt verfügbar, für eine effiziente Abstimmung der unterschiedlichen Bereiche ist ein hohes Maß an Wissen erforderlich. 

Planen – Umsetzen – Betreiben: Kreuzer Energy GmbH

Effiziente Kälteanlagen mit modernen Kältemitteln, von Solarstrom betrieben;

Bild-Quelle: Schiessl Verbundanlage, http://www.schiessl.at/de/produkte/Sortiment/gruppe-1, 04.09.2018, © Schiessl Kältegesellschaft m.b.H

Heizen und Warmwasser aus Wärmerückgewinnung und Solar

Solarmodule am Dach für die Optimierung der eigenen Energiekosten;

Bild-Quelle: © SOLARWATT GmbH, Maria-Reiche-Straße 2a, 01109 Dresden, AZ-TDB-PMS-0834, REV 001, 09/2017

Strom erzeugen und speichern;

Bild-Quelle: © Fronius International GmbH, Pressefoto Referenz Teichwerk Linz/Österreich, http://www.fronius.com/de-at/austria/solarenergie/info-center/presse/intersolar-2018-synergien-zwischen-solarstrom-waerme-und-mobilitaet-nutzen-260418, 4.9.2018

Elektroautos laden

Kunden mit Elektroautos beliefern;

Bild-Quelle: © Nissan Europe Center GmbH, Nissan e-NV200 Fridge Concept, https://newsroom.nissan-europe.com/at/de-at/media/photos/list, 05.09.2018
Bild-Quelle: © Nissan Europe Center GmbH, Nissan world premiere of new longer range e-NV200 van, https://newsroom.nissan-europe.com/at/de-at/media/photos/list, 04.09.2018

Gewerbliche Kälteanlagen, Eigenstrom und Elektromobilität

Die EU-F-Gaseverordnung hat zum Ziel, Kältemittel mit hohem Treibhauspotenzial zu verbieten. Die Auswirkungen sind bereits spürbar, die neuen Kälteanlagen werden mit alternativen Kältemitteln gebaut, bestehende Kältemittel mit hohem Treibhauspotenzial sind teurer geworden.

Für Betreiber von Kälteanlagen stellt sich die Frage, wie sich diese Verordnung konkret auf ihre Anlage auswirkt. Hier kann der Rechtstext nachgelesen werden: Fluorierte Treibhausgase Gesetz 2009 und die EU-Verordnung 517/2014. Im Wesentlichen sind die Auswirkungen die Vorschreibung von Intervallen für die Dichtheitsprüfung und Verbote des Inverkehrbringens (Anhang III) und der Verwendung (Artikel 13).

Als wichtigen nächsten Zeitpunkt für alle Anwendungen im gewerblichen Bereich, zu dem die Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung eingeschränkt werden, ist 2020.

Somit ist die Empfehlung an alle Betreiber von Kälteanlagen, sich bereits jetzt unbedingt Gedanken über die zukünftige Verwendung und Instandhaltung zu machen.

Viele Betreiber von Kälteanlagen hätten die Möglichkeit, Photovoltaikanlagen zu nutzen. Die Selbstkosten des PV-Stroms sind üblicherweise unter den Kosten des Netzbezugs, die Verwendung in Kälte- und Klimaanlagen ist hervorragend dazu geeignet, den Eigenverbrauch deutlich zu erhöhen. Vorteile sind die attraktiven Stromgestehungskosten und die Senkung der sommerlichen Leistungsspitze. Zusätzliche Abnehmer in den Betrieben verbessern die Situation.

Wenn zukünftig Ladestationen für Kunden und Lieferanten angeboten werden, erhöht das die Attraktivität des Standorts.

Für die Einbindung von Kälteanlagen, PV-Anlagen und Ladestationen gibt es hervorragende moderne Konzepte. Beratung, Planung und Umsetzung sowie Betreibermodelle: Kreuzer Energy GmbH, +43 650 6219912