Die Klima- und Sicherheitsbestrebungen haben zu vielen Regelungen geführt, die sich erheblich auf den Betreiber von Kälteanlagen auswirken. Das betrifft die Aufstellung und Überprüfung von Anlagen, Instandhaltung und die die Bereithaltung von Unterlagen für gewerberechtliche Zwecke.
Ein ganz wesentlicher Eingriff ist die EU-F-Gase Verordnung, durch die es zur Begrenzung von umweltschädlichen Kältemitteln, und das sind viele der derzeit verwendeten, kommt. Diese Auswirkungen betreffen beinahe jeden Nutzer von Kälteanlagen. Sie sind bereits zu spüren, in der Reduzierung von verfügbaren Kältemitteln und damit in der Erhöhung der Preise. Eine weitere Auswirkung ist, dass das Inverkehrbringen von umweltschädlichen Kältemitteln zu bestimmten Zeitpunkten verboten ist, ebenso die Verwendung in bestehenden Anlagen.
Daraus resultieren für die Betreiber eine Reihe von Fragen. Für all jene Betriebe, die ab nun eine Neuanschaffung überlegen, ist es besonders wichtig, sich darüber Gedanken zu machen. Die nächsten Verbotstermine für das Inverkehrbringen und die Beschränkung der Verwendung stehen vor der Tür.
Jene Betriebe, die nun in einen Betriebs-Planungsprozess eintreten, trifft es noch deutlicher. Mit der entsprechenden Vorlaufzeit treten die nächsten Regelungen möglicherweise genau zur Inbetriebnahme in Kraft.
Die Kältebranche steht wieder vor großen Herausforderungen, um die Regelungen umzusetzen.
Ich empfehle einen folgenden Ansatz:
- Energienutzung checken
- Zukünftigen Kältebedarf planen
- Energiebedarf soweit als möglich optimieren
- Verbesserungsmöglichkeiten nutzen
- Neue Anlagen vorausschauend planen
- Förderungsmöglichkeiten ausnutzen
- Energiepreise verhandeln
- Strom selbst erzeugen und nutzen
Für dieses Vorgehen biete ich langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet. Hier können Sie für eine erste Kontaktaufnahme eine Email senden:
DI Wolfgang Kreuzer oder anrufen unter +43 650 6219912